top of page
  • Instagram

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Johanna Maria Böttner und dem Auftraggeber. Johanna Maria Böttner ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

​

Allgemeines

​

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

​

Zustandekommen eines Vertrages

​

Eine Buchung erfolgt per E-Mail.

Angebote können individuell erstellt werden. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Die Preise für Brautstylings einschließlich Gästestylings sind transparent auf der Website zu finden.

Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen.

​

Optionen

​

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

​

Fremd- und Nebenkosten

​

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.

​

Fahrtkosten

​

Die Fahrtkosten werden individuell berechnet. Innerhalb Dorsten sowie einem Umkreis von 20 Kilometern fallen keine Kosten an, außerhalb 0,50 ct/ km. Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

​

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

​

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis 3 Tage vor dem Termin


75% – 4 – 7 Tage vor dem Termin


50% – 8 – 14 Tage vor dem Termin


 25% – ab 15 Tagen vor dem Termin

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

 

Ausfall der Leistung

​

Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.

​

Gewährleistung

​

Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Stylistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

 

Namensnennung

​

Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

​

Verwendung von Bild- und Videomaterial

​

Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

​

Salvatorische Klausel

​

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artists.

​

Besonderheiten beim Brautstyling:

​

Probetermin

​

Probetermine finden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Make-up-Artist statt. Diese können entweder im Homestudio des Make-up-Artists oder an einem vom Auftraggeber gewünschten Ort durchgeführt werden. Bei einer Durchführung am Wunschort des Auftraggebers können zusätzliche Fahrtkosten anfallen, wie unter dem Punkt „Fahrtkosten“ näher beschrieben.

​

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

​

Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:



100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin


80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin


 60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin.

bottom of page